Sonderwirtschaftszone Knast – Von der Ausbeutung in deutschen Gefängnissen und der gewerkschaftlichen Organisierung von Inhaftierten

Obwohl Gefangene in Deutschland zur Arbeit verpflichtet sind, erhalten sie dafür lediglich einen Niedriglohn und keinerlei soziale Absicherung. Um die eigenen prekären Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern und sich selbst im politischen Diskurs zu etablieren, hat sich im Jahr 2014 eine Gefangenen-Gewerkschaft gegründet. Diese wird in ihrer politischen Arbeit massiv von Verwaltung und Justiz behindert.

Die Anfänge der Gefangenenarbeit reichen zurück bis in die Spätantike. Grund für die Entstehung waren knappe Bevölkerungs- und Arbeitskraftressourcen.[1] Von da an war die Verbüßung einer (Haft-)Strafe mit der Verpflichtung zum Arbeiten verknüpft. Über die Jahrhunderte wandelte sich der Zweck der Arbeitspflicht im Strafvollzug von schlichter Repression hin zur Resozialisierung und Rehabilitierung der Gefangenen.[2]  Doch schon immer war klar: Im Gefängnis wird gearbeitet.

Niedriglöhne und fehlende soziale Absicherung

Das Grundgesetz verbietet in Art. 12 Abs. 3 Zwangsarbeit in Deutschland, gestattet aber eine Ausnahme bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung. Diese wird in § 41 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) konkretisiert, der eine allgemeine Arbeitspflicht für Gefangene vorsieht. Seit der Föderalismusreform 2006 ist der Strafvollzug Ländersache, das bedeutet jedes Bundesland kann selbst festlegen, ob Gefangene dort zur Arbeit verpflichtet werden sollen. Außer Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen sehen alle Bundesländer eine Arbeitspflicht für Gefangene vor. Der Zweck einer solchen wird allgemein in der Resozialisierung der Inhaftierten gesehen.[3] Gefangene sollen durch die Arbeit lernen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen, § 2 StVollzG.

Trotz der Arbeitspflicht ist die Arbeitnehmer:inneneigenschaft von Gefangenen juristisch umstritten. Auch wenn einige Autor:innen dafür argumentieren[4], Gefangene mit diesem Begriff zu umfassen, lehnen die überwiegende Literatur und die Gerichte ein Vorliegen der Eigenschaft als Arbeitnehmer:in ab.[5] Das Verhältnis zwischen der Anstalt und Gefangenen wird deshalb als öffentlich-rechtlich eingeordnet. Inhaftierten kommt kein Arbeitnehmer:innenstatus zu und zwischen der Anstalt und Ihnen kann kein Arbeitsvertrag geschlossen werden.[6] Für den arbeits- und sozialrechtlichen Stand der Inhaftierten ist das fatal: Gefangene sind zwar nach dem Sozialgesetzbuch unfall- und arbeitslosenversichert. Die Arbeitnehmer:inneneigenschaft ist aber Voraussetzung für den Anspruch auf Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz, für den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ebenso wie für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zeit im Vollzug gilt für die Rentenversicherung nicht als Ersatz- oder Anrechnungszeit. Gerade nach langen Haftstrafen droht ehemaligen Gefangenen deshalb Altersarmut. Wollen die Gefangenen die Versicherungen aufrechterhalten, müssen sie selbst für die Beiträge aufkommen. Das ist reiner Zynismus angesichts der Tatsache, dass der Stundenlohn von Gefangenen bundesweit durchschnittlich 1 bis 3 € beträgt.[7] Diese äußerst geringe Entlohnung wird unter anderem damit gerechtfertigt, dass die Gefangenen vermeintlich geringere berufliche Qualifikationen aufweisen als reguläre Arbeitnehmer:innen und die Produktivität von Inhaftierten deutlich hinter der in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft zurückbleibt.[8]  Ebenfalls herrscht durch ständige Entlassungen und Neuzugänge eine starke Fluktuation der Arbeitskraft[9] und es gibt darüber hinaus nicht-monetäre Anerkennungsformen der Vergütung, wie die Freistellung nach § 43 StVollzG.[10]

Resozialisierung durch Ausbeutung?

Argument für die prekäre Beschäftigungssituation der Gefangenen ist, dass deren Arbeit primär der Resozialisierung und nicht – wie Lohnarbeit in Freiheit etwa – der Schaffung einer Lebensgrundlage dient. Die Gefangenen sollen hierdurch Fähigkeiten erlernen, um sich nach der Entlassung eine Grundlage für ein straffreies Leben in Freiheit zu schaffen.[11] Auch sei die Gefangenenarbeit ein wirksames Instrument, um den Strafvollzug zu stabilisieren und für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.[12] Nach Ansicht des ehemaligen Berliner Justizsenators Thomas Heilmann (CDU) stellt Gefangenenarbeit eine „beschäftigungstherapeutische Maßnahme“ [13] dar. Kurz: Der Zweck heiligt die Mittel.

Die Arbeit im Gefängnis kann entweder in einem Eigenbetrieb geleistet werden, also ein Betrieb, der von der jeweiligen Anstalt selbst unterhalten wird, wie bspw. Bäckereien, Wäschereien oder Gärtnereien, die der Versorgung der Anstalt dienen oder in sog. Unternehmerbetrieben. Hierbei stellt die Anstalt einem externen Unternehmen ihre Räumlichkeiten als Produktionsstätte und Gefangene als Arbeitskräfte zur Verfügung.[14] Die Plattform Correctiv hat eine Liste von knapp 90 deutschen Unternehmen zusammengetragen, die in Gefängnissen produzieren lassen. Dort finden sich bekannte Konzerne wie BMW, Daimler, Miele und Volkswagen.[15] Die Produktion in Gefängnissen ist für externe Unternehmen äußerst attraktiv: Es muss keine Miete für die Produktionsstätte entrichtet werden, Arbeitskräfte stehen immer zur Verfügung und die tatsächlichen Kosten für diese Arbeitskräfte sind weitaus geringer als bei den in der freien Wirtschaft Beschäftigten, da unter anderem die Kosten für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Ausgleichszahlungen bei Auftragsmangel entfallen.[16] Damit können Produktionskosten gesenkt und Gewinne maximiert werden, ohne die Produktion in Billiglohnländer auslagern zu müssen. So argumentiert auch das Land Niedersachsen in einem Flyer zur Gefangenenarbeit in den eigenen Gefängnissen.[17]

Zu wenig Geld und überteuerte Produkte

Über den Niedriglohn, den die Gefangenen für ihre Arbeit erhalten, dürfen sie auch nicht gänzlich frei verfügen. Nach dem StVollzG muss von dem Arbeitsentgelt über die Hälfte gespart werden, um sich ein sog. Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Haft anzulegen, § 51 StVollzG. Dieses Überbrückungsgeld soll den notwendigen Lebensunterhalt der Gefangenen und eventueller Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach ihrer Entlassung sichern.

Vom restlichen Geld können Inhaftierte beispielsweise Einkäufe beim sog. Anstaltskaufmann tätigen oder mit ihren Angehörigen telefonieren. Problematisch ist dabei, dass die Versorgung der Gefängnisse mit Lebensmitteln und Telefonie von hochpreisigen Monopolisten betrieben wird. Der Telefonanbieter Telio beispielsweise ist deutscher Marktführer für Gefängnis-Telefone. In einem Prozess, in dem ein Gefangener gegen die überteuerten Telefongebühren geklagt hatte, stellte ein Sachverständiger fest, dass die Gebühren von Telio rund 272 % über dem Angebot des günstigsten Anbieters für Gefangenentelefonie lag.[18] Die Zeitschrift Neues Deutschland fand heraus, dass die Massak GmbH mindestens zwei Drittel der Gefängnisse in Deutschland mit Lebensmitteln beliefert. Gefangene können über Bestelllisten ihre Einkäufe tätigen und bekommen anschließend gepackte Kisten geliefert. Eine Preisanalyse hat ergeben, dass viele Produkte signifikant teurer sind als in regulären Supermärkten, teilweise sogar um bis zu 70%.[19]

Randgruppe Strafgefangene

Gefangene sind also nicht nur zur Arbeit für einen Niedriglohn verpflichtet und werden dabei von Großkonzernen ausgebeutet, während sie dafür so gut wie keine Sozialleistungen oder soziale Absicherungen erhalten, sondern sie sind mangels anderweitiger Angebote auch gezwungen, überteuerte Produkte zu konsumieren. Gleichzeitig sollen sie sich einen finanziellen Puffer für die Zeit nach der Haftentlassung ansparen, was aufgrund des geringen Lohns wie eine unlösbare Aufgabe erscheint. Die Situation in deutschen Gefängnissen muss also als prekär bezeichnet werden.

Eine Lobby, die sich für eine Verbesserung der Situation einsetzt, haben die Gefangenen nicht. Ist eine Person Mitglied bei einer etablierten Gewerkschaft und muss eine Haftstrafe im Gefängnis verbüßen, ruht die Mitgliedschaft meist für die Zeit der Inhaftierung.[20] Und auch in den Gefängnissen selbst gibt es keine Institution, die sich für eine Verbesserung der Situation der Gefangenen einsetzt. Das StVollzG sieht zwar die Möglichkeit der Einrichtung einer Gefangenenmitverantwortung (GMV) vor. Nach § 160 StVollzG soll die GMV den Inhaftierten ermöglichen, an Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse teilzunehmen, die sich für ihre Mitwirkung eignen. Hiermit sind Tätigkeitsfelder wie die Freizeitgestaltung oder Fragen der Hausordnung gemeint[21], nicht aber die grundlegende Verbesserung des arbeits- und sozialrechtlichen Standes der arbeitenden Gefangenen. Die GMV räumt den Inhaftierten gerade kein originäres Mitbestimmungsrecht ein.[22] In der Praxis bedeutet die Arbeit der GMV also, dass einige wenige gewählte Gefangene die Speiseplangestaltung oder Bibliotheksbenutzung diskutieren. Christine Graebsch vergleicht die Reichweite der GMV mit der einer Schüler:innenmitverantwortung, der es gestattet ist, Elternabende mitzugestalten. [23] Die GMV ist also keine ernstzunehmende Lobby für Gefangene.

Gefangene organisieren sich

Schließlich haben sich die Inhaftierten ihre Lobby selbst geschaffen, als im Mai 2014 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin Tegel einige Gefangene per Handschlag eine Gefangenen-Gewerkschaft gründeten. Die Idee einer Gewerkschaft für Inhaftierte war damals kein Novum. Bereits 1968 gründete Alfons Bitterwolf die Deutsche Gefangenen-Gewerkschaft, welche bereits im Folgejahr aufgrund von wirtschaftlichen Fehlentscheidungen und rechtlichen Satzungsproblemen in die Brüche ging. Das Vorhaben scheiterte unter anderem deshalb, weil Bitterwolf den Versuch unternahm, private Bereicherungsinteressen durchzusetzen.[24]

Die GG/BO ist die erste von Gefangenen gegründete Gewerkschaft, die über das Anfangsstadium hinaus Bestand hat. Sie ist ein nicht-rechtsfähiger Verein und ähnlich wie DGB-Einzelgewerkschaften oder auch die Basisgewerkschaft FAU strukturiert. Die GG/BO ist anarcho-syndikalistisch aufgebaut, was bedeutet, dass einzelne Gefangene, wenn sie mit den Forderungen der GG/BO und deren Selbstverständnis übereinstimmen in jeder JVA auf Eigeninitiative Gewerkschaften gründen können und bei ihrer Arbeit durch Soligruppen außerhalb der Gefängnisse unterstützt werden.[25] Die Kernforderungen der GG/BO sind die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern, die Einbeziehung der inhaftierten Beschäftigten in den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und in die komplette Sozialversicherungspflicht. Diese zentralen aber einfach gehaltenen Forderungen der GG/BO bündeln die oben beschriebene prekäre Arbeitssituation der Gefangenen.

Die Arbeit der GG/BO

Die GG/BO ist mittlerweile deutschlandweit in JVAs aktiv und es gibt Soligruppen für jedes Bundesland. Wie wirkmächtig die GG/BO aktuell ist, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen, da viele engagierte Gefangene aufgrund der drohenden Repressionen anonym bleiben wollen. Die Arbeit der Gefangenen-Gewerkschaft konzentriert sich darauf, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die prekäre Lage der Gefangenen zu lenken und sich selbst im politischen Diskurs zu etablieren. Dies geschieht beispielsweise über die gewerkschaftseigene Homepage, auf der Informationen rund um die GG/BO, die Soligruppen, Berichterstattungen und Gerichtsurteile zu finden sind. Ebenfalls sind bisher drei Ausgaben der Zeitschrift #outbreak erschienen, die das Sprachrohr der GG/BO darstellt und sich vor allem an Inhaftierte richtet. Durch eine aktivierende Untersuchung in der zweiten Ausgabe der Zeitschrift #outbreak mit Fragen rund um die Produktionslandschaft im Strafvollzug wurde beispielsweise versucht, Gefangene auf ihren prekären Status aufmerksam zu machen und für die Gewerkschaftsarbeit zu gewinnen.[26]

Auch hat die GG/BO schon zahlreiche Kampagnen gestartet. Ende 2018 wurde bundesweit dazu aufgerufen, sich kollektiv gegen die überteuerten Telefonie-Preise der Telio GmbH zur Wehr zu setzen. Dafür wurden Musteranträge zur Senkung der Telefonkosten bei der Anstalt und bei Gericht veröffentlicht. Bereits im Folgejahr berichtete ein Gefangener der JVA Roßdorf von einer merklichen Absenkung der Kosten für Telefonate.[27] Ebenfalls erstreitet die GG/BO gemeinsam mit ihren Mitgliedern vor Gericht Beschlüsse zur Gefangenen-Gewerkschaft und zum Strafvollzug allgemein.[28] Die Soligruppen organisieren auch Solidaritätskundgebungen und Demonstrationen und treten in den Dialog mit Basisgewerkschaften und politischen Gruppen.

Arbeitskampf im Gefängnis

Der Arbeitskampf im Gefängnis gestaltet sich aufgrund der Organisation des Strafvollzugs schwierig. Zunächst deshalb, weil juristisch Uneinigkeit darüber herrscht, ob Gefangene überhaupt streiken dürfen oder nicht. Strittig ist hierbei, ob Gefangene in den Schutzbereich der in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsfreiheit fallen. Das OLG Hamm bejahte dies in einer Entscheidung im Juni 2015.[29] Das KG Berlin hingegen lehnte dies mit der Begründung ab, das Gefangene keine Arbeitnehmer:innen seien.[30] Über das Vorliegen der Arbeitnehmer:inneneigenschaft von Gefangenen herrscht im juristischen Diskurs jedoch seinerseits Uneinigkeit.[31] Der rechtliche Status von inhaftierten Arbeitenden und mithin auch der GG/BO als Vereinigung von arbeitenden Gefangenen ist also unklar.

Darüber hinaus sind aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Strafvollzugs die Möglichkeiten des Arbeitskampfes beschränkt. Schon jeder Versuch einen Arbeitskampf zu organisieren, gilt als Anstiftung zur Meuterei und zieht massive Repressionen nach sich.[32] Wegen fehlender legaler Arbeitskampfmaßnahmen müssen Gefangene zu alternativen Streikformen greifen. In den 80er Jahren versahen Gefangene der JVA Straubing, deren Aufgabe das Ausdrucken von Haftbefehlen war, diese mit Druckfehlern, sodass Berge davon vernichtet werden mussten. In der JVA Plötzensee mussten die Gefangenen für Lufthansa Einwegbesteck in Plastiktüten packen. Nachdem Fluggäste auf ihrer dem Besteck beigelegten Serviette Botschaften wie „made in Zwangsarbeit“ oder „an Bord befindet sich eine Bombe“ fanden und sich daraufhin beim Konzern beschwerten, zog Lufthansa den Auftrag an die JVA zurück.[33] Auch treten Inhaftierte immer wieder in den Hungerstreik, um ihren Forderungen Gewicht zu verleihen.[34] Ein Hungerstreik führt im Strafvollzug zu einer medizinisch indizierten Freistellung von der Arbeit. Eine andere Möglichkeit ist der sog. Bummelstreik, also ein besonders langsames Ausführen der geforderten Tätigkeit.

Repressionen und Union Busting

Die Organisation des Strafvollzugs etabliert zwischen Vollzugbeamt:innen und Gefangenen ein erhebliches Machtungleichgewicht. Dieses eröffnet Beamt:innen weitreichende Handlungsspielräume, um Gefangene unter Druck zu setzen und an einer Tätigkeit im Rahmen der GG/BO und der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen zu hindern.

Dies zeigt sich in der Praxis darin, dass die GG/BO seit ihrer Entstehung immer wieder Repressionen von Seiten der Verwaltung und der Justiz ausgesetzt ist. Bereits in der Gründungsphase wurde den Begründern der GG/BO ihr Material entzogen. Die daraufhin von der Gewerkschaft eingereichte Klage wurde vom KG Berlin zunächst mit unhaltbarer Argumentation abgewiesen.[35] Zudem wurden Postsendungen von und für die GG/BO einbehalten und den Gewerkschaftsmitgliedern wurde die Mitgliederwerbung verboten. [36] Die GG/BO konnte auch ein gezieltes Unter-Druck-Setzen ihrer Mitglieder in Form von Leibesvisitationen, Zellenrazzien oder der Vorenthaltung von Lockerungen im Vollzugsplan beobachten.[37]

Die Soligruppe Jena berichtet ebenfalls von verschiedenen Repressionen wie beispielsweise Zelleneinschluss, Zwangsverlegungen, Zellendurchsuchungen, Behinderung von Beitritten zur Gewerkschaft und Zensierung von Gewerkschaftsmaterialien, Verhinderung der Bewerbung der Gewerkschaft, Disziplinarmaßnahmen und Schikane von organisierten Gefangenen.[38]  Die Repressionen beschränken sich allerdings nicht nur auf den Strafvollzug. Auch die Soligruppen erfahren Repressionen in Form von Beschwerden oder Anzeigen sowie massiver Polizeigewalt bei Solidaritätskundgebungen oder Demonstrationen.[39]

Totale Perspektivlosigkeit?

Obwohl der sozial- und arbeitsrechtliche Status von Inhaftierten prekär ist, gibt es seitens der Gesellschaft oder Politik keinerlei Bestrebungen, dies zu ändern. Die Möglichkeiten der Gefangenen ihre Situation selbst zu verbessern sind aufgrund der Organisation des Strafvollzugs stark begrenzt. Weiterhin wird jeder Versuch der kollektiven Organisierung und jede Form des kollektiven Protestes massiv von Justiz und Verwaltung behindert. Was bleibt also? Es muss öffentlicher Druck erzeugt werden, innerhalb und außerhalb von Gefängnismauern. Durch Demonstrationen, durch Arbeitskampf im Gefängnis, durch die Presse, durch die Wissenschaft. In einem Maß, das dazu führt, dass Gesellschaft, Politik und Justiz die Situation in deutschen Gefängnissen nicht länger ignorieren können.

Weiterführende Literatur:

Friederike Boll / Cara Röhner, Resozialisierung durch Ausbeutung? Arbeit und Gewerkschaftsbildung in deutschen Gefängnissen, KJ 2017 Heft 2, S. 195 – 206

Judith Höllmann, Wenn Gefangene sich organisieren… Eine Analyse zum Handlungsvermögen der GefangenenGewerkschaft/ Bundesweite Organisation, Bachelor-Arbeit, eingereicht am Institut für Soziologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena am 10.09.2015, abrufbar unter: https://ggbo.de/wp-content/uploads/2016/08/BA-final-Druck_fu%cc%88r-GGBO-website.pdf

Oliver Rast, Knast als gewerkschaftsfreie Zone? Über die Möglichkeiten einer Gefangenen-Gewerkschaft, Forum Recht 01/15 S. 12 – 13


[1] Editorial Arbeitsmarkt, Strafvollzug und Gefangenenarbeit, S. 8, in: Hammerschick, Walter/ Pilgram, Arno (Hrsg.): Arbeitsmarkt, Strafvollzug und Gefangenenarbeit. Jahrbuch für Rechts und Kriminalsoziologie, Baden-Baden, 1. Auflage, 1997.

[2] Vgl. hierzu Joachim Hillebrand, Organisation und Ausgestaltung der Gefangenenarbeit in Deutschland, S. 5 ff, 2. Auflage 2009.

[3] S. hierzu BVerfG Beschl. v. 27.12.2007 – 2 BvR 1061/05, BeckRS 2008, 30831.

[4] Einen Überblick geben Frederike Boll und Cara Röhner in Resozialisierung durch Ausbeutung? Arbeit und Gewerkschaftsbildung in deutschen Gefängnissen, Kritische Justiz (KJ), Heft 2 2017, S. 195 (202-203).

[5] Siehe beispielsweise Arloth, Strafvollzugsgesetze, 3. Aufl. 2011, § 37 StrVollzG Rn. 6; AK-StVollzG, 6. Aufl. 2012, Vor § 37 StVollzG Rn. 30; OLG Hamburg, Beschl. v. 15.7.2015 − 3 Ws 59/15 Vollz.

Befürwortend bspw. Frederike Boll und Cara Röhner in Resozialisierung durch Ausbeutung? Arbeit und Gewerkschaftsbildung in deutschen Gefängnissen, Kritische Justiz (KJ), Heft 2 2017, S. 195 (202-203).

[6] Arloth, Strafvollzugsgesetze, 3. Aufl. 2011, § 37 StrVollzG Rn. 6.

[7] Thomas Galli, Weggesperrt – Warum Gefängnisse niemandem nützen, 2020, S. 88.

[8] So die Argumentation des OLG Hamm Beschluss vom 02.10.2001 – 1 Vollz (Ws) 213/2001.

[9] Ebenda.

[10]Argumentation zu finden bei OLG Hamm B. v. 02.10.2001 – 1 Vollz (Ws) 213/2001; OLG Frankfurt, B. v. 29.8.2001 – 3 Ws 768/01 (StVollz).

[11] Fn. 3.

[12] So zumindest BeckOK Strafvollzug BW/Reber JVollzGB II § 42 Rn. 1.

[13] Diese Äußerung tätigte Claudia Engfeld, die Sprecherin von Herrn Heilmann, in einer Radiosendung vom 30.1.15 auf„radio eins“, Quelle: https://ggbo.de/wp-content/uploads/2016/02/Outbreak2.pdf S. 39.

[14] Klaus Laubenthal, Strafvollzug, 2007, Rn 402 f.

[15] Die vollständige Liste ist abrufbar unter: https://correctiv.org/aktuelles/justiz-polizei/leben-im-gefaengnis/2021/07/21/made-in-germany-wer-von-der-arbeit-in-gefaengnissen-profitiert/ (Stand: 12.04.2022).

[16]Jörg-Martin Jehle, Lohnt sich Gefangenenarbeit? Grundsätzliche Fragen zu Arbeit und Entlohnung im Strafvollzu, in: Häußling, Josef M. / Reindl, Richard (Hrsg.), Sozialpädagogik und Strafrechtspflege; Gedächtnisschrift für Max Busch, 1995, S. 493 (509-510).

[17] Flyer abrufbar unter:

https://www.mj.niedersachsen.de/download/8096/Flyer_Gefangenenarbeit_in_den_Justizvollzugsanstalten_PDF_ist_nicht_barrierefrei_.pdf, letzter Abruf 13.04.2022a, (Stand: 20.04.2022).

[18] Telefonieren im Gefängnis ist unverhältnismäßig teuer, LTO online v. 05.01.2015, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-stendal-beschluss-509-stvk-179-13-telefonieren-im-gefaengnis-zu-teuer/, (Stand: 20.04.2022).

[19] Johanna Treblin, Der Preis der Tütensuppe, nd-aktuell v. 20.10.2021, abrufbar unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157889.einkauf-im-gefaengnis-der-preis-der-tuetensuppe.html, (Stand: 20.04.2022).

[20] So zB bei IG Metall: § 5 Nr. 8 der Satzung der IG Metall, abrufbar unter: https://www.igmetall.de/download/20191231_IGM_Satzung_2020_web_4bc0a0e0054f65e751cf12b6d4b17c76d0a01873.pdf , (Stand: 27.04.2022).

[21] Klaus Laubenthal, Strafvollzug, 4. Auflage 2007, Rn 301.

[22] Ebenda.

[23] Christine Graebsch, Gefangenenmitverantwortung – Interessenvertretung für Gefangene? Forum Strafvollzug, Heft 2 2016 S. 22 (25).

[24] Der Spiegel 30/1969, S. 51, abrufbar unter: http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/45549106, letzter Abruf 19.04.2022; Karl F. Schumann, Das Interesse der Gewerkschaften am Strafvollzug: Einführende Überlegungen zu einem weithin verdrängten Problem, S. 7 (9), in: Klaus Lüderssen/ Karl F. Schumann/ Manfred Weiss, Gewerkschaften und Strafvollzug, 1978.

[25] Vgl. dazu das Selbstverständnis der GG/BO abrufbar unter https://ggbo.de/wir-ueber-uns/, (Stand: 19.04.2022).

[26] Fragebogen „aktivierende Untersuchung“, in: Outbreak – Sprachrohr der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), Winter/Frühjahr 2014/2015, S. 30, abrufbar unter: https://ggbo.de/wp-content/uploads/2016/02/Outbreak2.pdf, (Stand: 20.04.2022).

[27] Vgl. https://ggbo.de/category/telio-kampagne/, (Stand: 21.04.2022).

[28] Vgl. https://ggbo.de/rechtliches/, (Stand: 21.04.2022).

[29] OLG Hamm, B. v. 2.6.2015 – III-1 Vollz (Ws) 180/15 – Ls. 3, Rn. 26.

[30] KG Berlin, B. v. 29.6.2015 – 2 Ws 132/15 Vollz.

[31] Siehe Fn. 3 und 4.

[32] Karl F. Schumann, Das Interesse der Gewerkschaften am Strafvollzug: Einführende Überlegungen zu einem weithin verdrängten Problem, S. 7 (11), in: Klaus Lüderssen/ Karl F. Schumann/ Manfred Weiss, Gewerkschaften und Strafvollzug, 1978.

[33] 3 Jahre Gefangenengewerkschaft aus der Sicht eines kritischen Sympathisanten, in: Outbreak – Sprachrohr der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), Winter/Frühjahr 2017/2018. S. 38, abrufbar unter: https://ggbo.de/wp-content/uploads/2018/09/GG_BO_Outbreak3_WEB.pdf, letzter Abruf: 20.04.2022.

[34] Vgl bspw. Florentin Schumacher, Gefangene in Butzbach beginnen Hungerstreik, Frankfurter Allgemeine Zeitung (faz) v. 2.12.2015, abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/gefangene-in-butzbach-beginnen-hungerstreik-13943552.html, (Stand: 21.04.2022).

[35] Judith Höllmann, Wenn Gefangene sich organisieren – Eine Analyse zum Handlungsvermögen der GG/BO, S. 37, abrufbar unter: https://ggbo.de/wp-content/uploads/2016/08/BA-final-Druck_fu%cc%88r-GGBO-website.pdf (Stand: 25.04.2022).

[36] Ebenda. S. 38.

[37] Ebenda.

[38] Direkte Aktion/649: Fünf Jahre Gefangenen-Gewerkschaft – Eine ausführliche Bilanz, v. GG/BO-Soligruppe Jena, 25. Mai 2019, abrufbar unter: http://www.schattenblick.de/infopool/medien/altern/da-649.html, (Stand: 20.04.2022).

[39] Ebenda.