Bericht und Einschätzung zum vierten Gerichtsprozess zum Ersten Mai

Der gestrige Prozess zum Ersten Mai unter dem Anklagepunkt der versuchten schweren  Körperverletzung fand im Amtsgericht in Frankfurt statt. Bereits zu Beginn des Prozesses wurde klar, dass dieser nur eine weitere kurze Abhandlung der Gewissenlosigkeit der Klassenjustiz werden würde. Während die Staatsanwältin betont gelangweilt in ihrem Sessel versank, machte der Richter keine Anstalten, laut genug zu sprechen, um die Genoss*innen im Gerichtssaal teilhaben zu lassen. In betont patriarchaler Manier sprach der Richter mit der Verteidigung und wies diese auf den guten Ton im Gerichtssaal hin. Der erste Zeuge war BFE-Schwein Herrmann, der angeblich Opfer des Angeklagten wurde und durch ihn eine leichte Prellung am Zeigefinger davontrug. Als die starke Verteidigung unseres Genossen mit der Befragung des Bullen begann, wurde schnell deutlich, dass dieser Prozess nur eine lästige Lappalie für die Justiz sein sollte – so wurde die Verteidigerin darauf hingewiesen, keine Fragen zu stellen, die nur Zeit fressen würden. Das Mittagessen ist der Klassenjustiz wohl wichtiger als ein fairer und gerechter Prozess. Ein solches Drängen der Staatsanwaltschaft und des Richters in gemeinsamer Sache kann nicht einmal unter bürgerlichem Gesetz gerechtfertigt werden. Zusätzlich mischte sich der Richter in die Befragung ein und störte die Strategie der Anwältin des Angeklagten. Die Verteidigung wurde zunehmend schärfer, nachdem der Richter sich nicht an seine vermeintlich neutrale Position hielt und mit erhobener Stimme versuchte, sie zurechtzuweisen. Im Zuge dessen bat die Verteidigung um eine halbe Stunde Unterbrechung, die nur unter Widerwillen und Diskussion genehmigt wurde. Nachdem sich alle wieder im Gerichtssaal eingefunden hatten, verlas die Verteidigung ihren Antrag auf Befangenheit des Richters und führte danach die Befragung des Bullenschweins zu Ende. Dieser wusste augescheinlich nichts und hatte alles vergessen – es war ihm schier unmöglich, seine eigene Identität und die des Genossen in dem Videobeweismaterial nachzuweisen. Im Laufe der Befragung wurde zunehmend von Gesprächen mit Kollegen gesprochen, die scheinbar zu dem Ergebnis führten, dass der Angeklagte die Person sein musste. Außerdem versuchte er mit Hilfe  vergangener, fallen gelassener Delikte eine vermeintliche Schuld des Genossen nahezulegen. Der Richter äußerte sich dazu nicht und nahm es hin. Obwohl rein gar nichts bewiesen werden konnte, war deutlich zu spüren, dass der Richter sein Urteil bereits vor Prozessbeginn gefällt hat. Der Prozess wird am 01.04.22 fortgeführt.